Country Information

This section provides information about the EU countries. Currently eleven states have decided to hold a referendum on the EU Constitution. The question is still undecided in eight member states, while in five countries it seems to be unlikely, that a referendum will be held. The Parliament of Lithuania has already ratified the constitution.

 

Keine echte Bürgerbeteiligung


Der Verfassungsentwurf sieht zwar eine Volksinitiative vor, d.h. eine von mindestens einer Million Unionsbürgern unterschriebenen Aufforderung an die EU-Kommission, einen Rechtsakt zu erlassen (Art. I-47 (4));

Absatz 4 besagt: "Unionsbürgerinnen [...] können [...] die Kommission auffordern, im Rahmen ihrer Befugnisse geeignete Vorschläge zu Themen zu unterbreiten, zu denen es nach Ansicht der Bürgerinnen und Bürger eines Rechtsakts der Union bedarf, um die Verfassung umzusetzen.[...]"

Diese Initiative führt also lediglich zu einer Befassung der Kommission mit dem Initiativantrag, ist also nicht viel mehr als ein Petitonsrecht.

Darüber hinaus gibt es in der EU keine direktdemokratischen Beteiligungsformen wie z.B. europaweite Volksentscheide oder obligatorische und fakultative Referenden. Darin unterscheidet sich die EU von fast allen EU-Mitgliedsstaaten. Das Initiativrecht im eigentlichen Sinne liegt weiterhin allein bei der EU-Kommission

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Keine Gewaltenteilung

Auch das Problem mangelnder Gewaltenteilung in der EU wird durch die EU Verfassung nicht ansatzweise gelöst. Die EU Kommission mit ihren nicht gewählten BEAMTEN ist das einzige Organ mit Initiativrecht. Das Parlament kann Gesetze, die von der Kommission vorgeschlagen werden, lediglich blockieren. Im Europäische Rat werden die Regierungschefs (Exekutivfunktion Zuhause) zu Gesetzgebern, sobald sie Brüssel betreten. Denn Sie entscheiden über alle Gesetze. Der Europäische Gerichtshof gilt als ein "Motor der Integration". Er ist in seinen Entscheidungen also nicht frei von politischem Kalkül.