Keine echte Bürgerbeteiligung
Der Verfassungsentwurf sieht zwar eine Volksinitiative vor, d.h. eine von mindestens einer Million Unionsbürgern unterschriebenen Aufforderung an die EU-Kommission, einen Rechtsakt zu erlassen (Art. I-47 (4));
Absatz 4 besagt: "Unionsbürgerinnen [...] können [...] die Kommission auffordern, im Rahmen ihrer Befugnisse geeignete Vorschläge zu Themen zu unterbreiten, zu denen es nach Ansicht der Bürgerinnen und Bürger eines Rechtsakts der Union bedarf, um die Verfassung umzusetzen.[...]"
Diese Initiative führt also lediglich zu einer Befassung der Kommission mit dem Initiativantrag, ist also nicht viel mehr als ein Petitonsrecht.
Darüber hinaus gibt es in der EU keine direktdemokratischen Beteiligungsformen wie z.B. europaweite Volksentscheide oder obligatorische und fakultative Referenden. Darin unterscheidet sich die EU von fast allen EU-Mitgliedsstaaten. Das Initiativrecht im eigentlichen Sinne liegt weiterhin allein bei der EU-Kommission
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